Wir wissen um die Grenzen unserer Zeit, um Krankheit, Vergänglichkeit, Sterben und Tod....
Was ist zu tun?
Bei einem Todesfall muss der zuständige Gemeindearzt verständigt werden. Dieser muss den Tod des Verstorbenen amtlich bestätigen. Der Todesfall muss dann dem Gemeindeamt gemeldet werden.
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Meldezettel
Wir bitten, den Todesfall auch gleich im Pfarramt zu melden. Für die Besprechung des Begräbnisses sind die Angehörigen herzlich eingeladen, zum Trauergespräch in den Pfarrhof zu kommen. Der Pfarrer kommt aber auch gerne dazu zu Ihnen nach Hause.
Bei Verstorbenen, die aus der Kirche ausgetreten sind, möchten und müssen wir den Austritt respektieren. Es ist daher kein kirchliches Begräbnis im vollen und herkömmlichen Sinn möglich. Allerdings können und wollen wir als Kirche den Angehörigen beistehen und mit ihnen einen Weg für eine authentische Abschiedsfeier finden. In welcher Form dies möglich ist, wird im persönlichen Gespräch mit den Angehörigen geklärt.
Pfarre Utzenaich
Rieder Straße 2
4972 Utzenaich
Tel.: 07751 / 6140